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Rechengrößen 2024

Auf dieser Seite können Sie die Rechengrößen des aktuellen Jahres für die Lebensversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung finden.

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
 WestOst
Renten- und Arbeitslosenversicherung90.600 EUR/Jahr
7.550 EUR/Monat
89.400 EUR/Jahr
7.450 EUR/Monat
Knappschaft111.600 EUR/Jahr
9.300 EUR/Monat
110.400 EUR/Jahr
9.200 EUR/Monat
Kranken- und Pflegeversicherung62.100 EUR/Jahr
5.175 EUR/Monat
62.100 EUR/Jahr
5.175 EUR/Monat
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV42.420 EUR/Jahr
3.535 EUR/Monat
41.580 EUR/Jahr
3.465 EUR/Monat
Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung538 EUR/Monat538 EUR/Monat
 GesamtBeitragssatz AGBeitragssatz AN
gesetzl. Rentenversicherung18,60 %9,30 %9,30 %
Knappschaft24,70 %15,40 %9,30 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %1,30 %1,30 %
gesetzl. Krankenversicherung
zzgl. durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
14,60 %

Hinzu kommt ein einkommens- und krankenkassenabhängiger Zusatzbeitrag, der zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen ist.


1,70 %
7,30 %
0,85 %
7,30 %
0,85 %
gesetzl. Pflegepflichtversicherung

Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.


 
Mitglieder ohne Kinder
Mitglieder mit 1 Kind
Mitglieder mit 2 Kindern
Mitglieder mit 3 Kindern
Mitglieder mit 4 Kindern
Mitglieder mit 5 Kindern oder mehr
 
gesetzl. Pflegepflichtversicherung in Sachsen
 
 
4,00 %
3,40 %
3,15 %
2,90 %
2,65 %
2,40 %
 
s.o.
 
 
1,70 %
1,70 %
1,70 %
1,70 %
1,70 %
1,70 %
 
1,20 %
 
 
2,30 %
1,70 %
1,45 %
1,20 %
0,95 %
0,70 %
 
s.o. + 0,50 %
 20232024
Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt

auch Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG genannt

66.600 EUR/Jahr
5.550 EUR/Monat
69.300 EUR/Jahr
5.775 EUR/Monat
Beitragsbemessungsgrenze
für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren

für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei und in der PKV vollversichert waren

59.850 EUR/Jahr
4.987,50 EUR/Monat
62.100 EUR/Jahr
5.175 EUR/Monat
Einkommensgrenze für die Familienversicherung485 EUR/Monat505 EUR/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,60 %1,70 %
Höchstmöglicher Arbeitgeberzuschuss (inkl. Zusatzbeitrag):
Krankenversicherung403,99 EUR/Monat421,76 EUR/Monat
Pflegeversicherung84,79 EUR/Monat87,98 EUR/Monat
Pflegeversicherung (in Sachsen)59,85 EUR/Monat62,10 EUR/Monat
Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag):
Krankenversicherung (mit Krankengeld)807,98 EUR/Monat843,53 EUR/Monat
Pflegeversicherung169,58 EUR/Monat
zzgl. 29,93 EUR

Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.

175,95 EUR/Monat
zzgl. 31,05 EUR

Den Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen nur kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr.

 WestOst
Anspruch auf Entgeltumwandlung
bis zu 4 % der BBG Rente (West)

bis zu 4 % der BBG Rente (West)

3.624 EUR/Jahr
302 EUR/Monat
Steuerliche Förderung
§ 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen)

§ 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung) bis zu 8 % der BBG West der Rentenversicherung (AG- und AN-Beitrag zusammen)

7.248 EUR/Jahr
604 EUR/Monat
Sozialversicherungsrechtliche Förderung
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung)
bis zu 4 % der BBG Rente (West)
AG- und AN-Beitrag zusammen (Entgeltumwandlung)

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Direktversicherung)
bis zu 4 % der BBG Rente (West)
AG- und AN-Beitrag zusammen (Entgeltumwandlung)

3.624 EUR/Jahr
302 EUR/Monat
Mindestumwandlung
1/160 der Bezugsgröße West

1/160 der Bezugsgröße West

264,13 EUR/Jahr
22,09 EUR/Monat
Abfindung einer bAV
§ 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

§ 3 BetrAVG 1 % (Rente) bzw. 12/10 (Kapital) der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

35,35 EUR (Rente)
4.242 EUR (Kapital)
34,65 EUR (Rente)
4.158 EUR (Kapital)
Nachholregelung bei entgeltlosen Zeiten
§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre)

§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG steuerfrei bis zu 8 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den "Fehljahren" (max. 10 Jahre)

max. 72.480 EUR
Vervielfältigungsregel bei Ausscheiden
§ 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre)

§ 3 Nr. 63 Satz 3 BetrAVG steuerfrei bis zu 4 % der BBG Rente (West) multipliziert mit den Beschäftigungsjahren (max. 10 Jahre)

max. 36.240 EUR
steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen (Eigenbetrag + Zulagen)

(Eigenbetrag + Zulagen)

bis 2.100 EUR/Jahr
Mindesteigenbetrag zum Erhalt der vollen Förderung4 %
vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres abzüglich Zulage(n)
Grundzulage175 EUR/Jahr
Kinderzulage
(für jedes zulagenberechtigte Kind)

(für jedes zulagenberechtigte Kind)

185 EUR/Jahr
300 EUR/Jahr
(für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind)

(für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind)

Einsteiger-Bonus
(für unter 25jährige)

(für unter 25jährige)

200 EUR einmalig
BeiträgeLeistungen
Jährlicher Höchstbeitrag: 27.565 EUR

BBG (West) der Knappschaft multipliziert mit dem Beitragssatz West zur Knappschaft; aufgerundet auf einen vollen Betrag in EUR.

Die Höhe der Steuerpflicht hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab und wird lebenslang festgeschrieben.
Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppeln sich die Höchstbeiträge auf 55.130 EUR jährlich.Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2024 werden Renten zu 84 % mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Im Jahr 2024 können 100 % der Höchstbeiträge zur Basisversorgung steuerlich angesetzt werden (vorbehaltlich der noch ausstehenden Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2023).Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
2024 = 27.565,00 EUR/Jahr und 2.297,08 EUR/Monat
bzw. 55.130,00 EUR/Jahr und 4.594,17 EUR/Monat
 
Zur Basisversorgung gehören die Beiträge zur Rürup-Rente, die Beiträge (AG- und AN-Anteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. 
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